Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich geregeltes Beratungsangebot im Rahmen der Pflegeversicherung. Er richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld beziehen.
Häufigkeit der Durchführung der Beratungsbesuche:
- Pflegegrad 1 -> keine Pflicht, kann jedoch einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.
- Pflegegrad 2 bis 5 -> einmal pro Halbjahr. Die Pflegegrade 4 und 5 können weiterhin 1x/Quartal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, so wie es bis Ende Dezember 2025 Pflicht war.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Kontrolle, sondern die individuelle Beratung und Unterstützung in der persönlichen Pflegesituation. Gemeinsam wird betrachtet, wie die Versorgung zu Hause gestaltet ist, wo Herausforderungen bestehen und welche Möglichkeiten zur Entlastung und Verbesserung genutzt werden können.
Der Beratungsbesuch bietet Raum für persönliche Fragen rund um die Pflege und ermöglicht es, frühzeitig Unterstützungsbedarf zu erkennen. Dabei können beispielsweise geeignete Pflegehilfsmittel, Entlastungsangebote, Leistungen der Pflegeversicherung oder Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation besprochen werden.
Ziel ist es, die häusliche Pflege langfristig zu sichern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person soweit wie möglich zu erhalten und pflegende Angehörige in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu stärken und zu entlasten.
Der Beratungsbesuch soll Ihnen Sicherheit geben, praktische Lösungen aufzeigen und dazu beitragen, dass gute Pflege zu Hause auch langfristig gelingen kann.